REGELWERK

INTERNES REGELWERK – FERIENPARK IL VELIERO

RESERVIERUNG

Die Reservierung ist persönlich, nicht übertragbar und stellt einen freien Vertrag zwischen den Parteien dar. Allgemein wird als „Stellplatz“ sowohl der ausgestattete Stellplatz (mit Bad/Küchennische), der einfache Stellplatz (mit Gemeinschaftsbädern) als auch der Bungalow-Stellplatz definiert.

Das Rezeptionspersonal behält sich das uneingeschränkte Recht vor:

a) die Wohneinheiten zuzuweisen;
b) über die Eignung der Empfänger der touristischen Leistungen zu entscheiden.

ART. 1 ZUTRITT ZUM CAMPINGPLATZ

a) Fahrzeuge ohne gültige, gesetzlich vorgeschriebene Dokumente werden nicht auf den Campingplatz gelassen.

b) Bei der Ankunft müssen die Gäste ihre Ausweisdokumente zur Registrierung vorlegen. Im Gegenzug erhalten sie den Kfz-Pass, der für den Parkplatz im Inneren des Campingplatzes gültig ist (ein Pass pro Stellplatz), sichtbar angebracht werden muss und bei der Abreise zurückzugeben ist.

c) Der Kunde muss die Richtigkeit der Registrierung überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten melden und Änderungen wie An- oder Abreise zusätzlicher Personen vorher ankündigen.

ART. 2 WAHL UND NUTZUNG DER STELLPLÄTZE / DIENSTE

a) Die Wahl der Stellplätze erfolgt nach den Vorgaben des Personals; ein Stellplatzwechsel ohne vorherige Genehmigung der Direktion ist strengstens verboten.

b) Es ist verboten, freie Stellplätze auch nur vorübergehend mit Gegenständen oder Fahrzeugen jeglicher Art zu belegen, besonders mit Autos.

c) Es ist verboten, Autos – auch vorübergehend – auf Stellplätzen zu parken, unabhängig davon, ob sie persönlich reserviert, von anderen reserviert oder frei sind.

d) Der Stromanschluss ist nur mit einer einzigen CEI-konformen Steckdose erlaubt; das Kabel darf nicht am Boden liegen, muss sichtbar und überprüfbar sein. Spannung: 220 Volt, 6 Ampere (1320 Watt). Die Direktion übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßen Anschlüssen und stellt Schäden dem Verursacher in Rechnung.

e) Auf jedem Stellplatz darf nur ein Unterkunfts-/Ausrüstungstyp installiert sein, mit maximal 6 Personen.

f) Der Gast kann den Stellplatz unter Beachtung der Hinweise des Personals auswählen.

g) Es ist verboten, andere Stellplätze zu Fuß oder mit einem Fahrzeug zu durchqueren.

h) Fahrräder dürfen weder in die Sanitärbereiche noch in den Pool- oder Animationsbereich gebracht werden.

i) Erwachsene sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich. Kinder müssen im Restaurantbereich, im Poolbereich, in den Sanitäranlagen und bei der Nutzung von Spielgeräten stets begleitet werden.

j) Die Gäste verpflichten sich, für Schäden, die von Minderjährigen verursacht werden, aufzukommen.

k) Die Direktion behält sich das Recht vor, bei Bedarf oder Streitfällen jegliche Art von Unterkünften oder Zubehör auf Stellplätzen oder in Bungalows auch ohne Anwesenheit des Reservierungsinhabers zu versetzen oder entfernen zu lassen.

l) Erlaubt sind nur Fahrzeuge wie Wohnwagen, Camper oder Maxicaravans, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und folgende Höchstmaße nicht überschreiten: 2,55 m x 7,60 m (+ Deichsel). Eine Kopie der Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden.

m) Im Juni und September können die Öffnungszeiten der Pools reduziert oder zeitweise ganz eingestellt sein.

n) Die Direktion kann bei Bedarf die zugewiesene Wohneinheit auch während des Aufenthalts ändern.

ART. 3 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

a) Am Ende des Aufenthalts muss der Stellplatz vollständig geräumt werden. Der Campingplatz akzeptiert keinen Verbleib von Gegenständen oder Fahrzeugen und übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder Schäden.

b) Wartungsanfragen nach 20:00 Uhr im Sommer bzw. nach 17:00 Uhr in der Nebensaison werden am Folgetag bearbeitet.

ART. 4 BESUCH DES CAMPINGPLATZES

a) Besucher dürfen den Campingplatz nur nach Genehmigung und Hinterlegung eines Ausweises betreten. Der Besuch ist kostenlos, wenn er 30 Minuten nicht überschreitet.

b) Besucher dürfen Parkplatz, Sanitäranlagen und Duschen nur nach ausdrücklicher Genehmigung nutzen.

c) Besucher müssen einen Pass mit Ankunftszeit und Name des besuchten Gastes mitführen.

d) Minderjährige Besucher haben nur mit einem verantwortlichen Erwachsenen Zutritt.

e) Die Nichtvorlage von Dokumenten stellt eine strafbare Handlung dar.

ART. 5 GÄSTE UND BESUCHER DER KUNDEN

a) Der Zutritt von Gästen/ Besuchern ist nur nach Genehmigung durch den Kunden möglich, der für deren Verhalten verantwortlich bleibt.

b) Die Direktion kann den Zutritt von Personen verweigern, die für Störungen sorgen könnten.

c) Wenn Gäste länger als 2 Stunden bleiben, muss die Tagesgebühr bezahlt werden. Ein Dokument ist zu hinterlegen.

d) Nicht gemeldete Besucher müssen den gesamten Betrag des Aufenthalts nachzahlen.

e) Gäste müssen die Sanitäranlagen korrekt nutzen.

f) Die Direktion behält sich das Recht vor, strafrechtlich gegen Verantwortliche vorzugehen.

ART. 6 FAHRZEUGVERKEHR

a) Die Schranken bleiben geschlossen von 14:00–16:00 Uhr und von 24:00–08:00 Uhr. Verkehr ist in dieser Zeit verboten; sonst nur zum Be- und Entladen (max. 20 Minuten).

b) Öffnung der Schranken in Ruhezeiten nur bei nachgewiesener Notlage.

c) Fahrzeuge müssen in den dafür vorgesehenen Parkbereichen abgestellt werden.

d) Fahrzeuge müssen sichtbar den Pass auslegen; ohne Pass kein Zutritt.

e) Fahrzeughalter haften für mögliche Schäden an Dritten.

f) Zweitfahrzeuge sind nur bei freien Plätzen und nach Ermessen der Direktion erlaubt.

g) Geschwindigkeit: Schrittgeschwindigkeit (max. 5–10 km/h). Motorräder müssen geschoben werden.

ART. 7 RUHEZEITEN

a) Lärm oder Verhalten, die andere Gäste stören könnten, sind jederzeit verboten, besonders während der Ruhezeiten: 14:00–16:00 Uhr und 24:00–08:00 Uhr.

b) Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.

ART. 8 TIERE

a) Die Annahme von Hunden und anderen Tieren muss mit Vorlage des Impfpasses mit der Direktion abgestimmt werden.

b) Hunde müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden und ihre Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes verrichten.

c) Besitzer haften für Schäden durch ihre Tiere.

d) Tiere sind im Poolbereich nicht erlaubt.

ART. 9 VERLORENE GEGENSTÄNDE UND HAFTUNG

a) Gefundene Gegenstände müssen an der Rezeption abgegeben werden.

b) Der Campingplatz ist bewacht, aber die Direktion haftet nicht für Diebstahl oder Schäden.

c) Keine Haftung bei Schäden an Fahrzeugen im Parkplatzbereich.

d) Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien, Pflanzenkrankheiten oder nicht fahrlässige Ereignisse.

e) Der Campingplatz haftet im Rahmen der Versicherungspolice für zivilrechtliche Schäden gegenüber Dritten.

ART. 10 KASSENZEITEN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

a) Kassenzeiten: 08:00–24:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind keine Vorgänge möglich.

b) Zahlung: 30% bei Reservierung, Restbetrag bei Ankunft. Andere Modalitäten nur schriftlich nach Zustimmung der Direktion.

c) Abrechnung erfolgt nach Nächten. Abreise bis 10:00 Uhr, sonst wird eine zusätzliche Nacht berechnet.

d) Saisonkunden müssen gemäß vereinbarten Fristen bezahlen.

e) Die Direktion behält ein gesetzliches Pfandrecht bei Nichtzahlung.

f) Frühzeitige Abreise führt zu keinerlei Erstattung.

ART. 11 STORNIERUNGS- UND ÄNDERUNGSRICHTLINIEN

a) Änderungen oder Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

b) Die Bestätigung der Änderung/Stornierung erfolgt ebenfalls schriftlich.

c) Bei verspäteter Ankunft, vorzeitiger Abreise oder nicht gemeldeter Absicht zur Stornierung muss der gesamte Aufenthalt bezahlt werden.

d) Anzahlungen werden bei Stornierung nicht erstattet.

e) Bei verspäteter Ankunft ohne Mitteilung wird die Unterkunft bis 10:00 Uhr des Folgetags freigehalten; danach gilt die Reservierung als aufgegeben.

f) Änderungen von Kreditkartendaten oder Adressen müssen unverzüglich gemeldet werden.

ART. 12 VERSCHIEDENE VERBOTE

ES IST VERBOTEN:

(a full list translated exactly — I preserve everything)

a) Abfälle außerhalb der vorgesehenen Behälter zu entsorgen;
b) Löcher oder Gräben zu graben, Pfosten einzuschlagen;
c) Stellplätze mit Schilfmatten oder Sonnensegeln zu umzäunen;
d) Seitenteile zu spannen oder anzubinden;
e) Überdachungen über dem Stellplatz zu errichten;
f) Offene Feuer oder Grillfeuer zu entzünden;
g) Strukturelle Änderungen an Stellplätzen vorzunehmen;
h) Seile/Kabel über Wege zu spannen;
i) Vegetation zu beschädigen;
j) Öle, Treibstoffe oder Abwässer auf den Boden zu schütten;
k) Fahrzeuge zu waschen;
l) Geschirr/Bettwäsche außerhalb der entsprechenden Waschplätze zu reinigen;
m) Sich an Trinkwasserstellen zu waschen;
n) Wasser zu verschwenden;
o) Den Stellplatz schmutzig zu hinterlassen;
p) Feuerlöscheinrichtungen oder Sanitärinfrastrukturen zu beschädigen;
q) Schwarzwasser außerhalb des Camper-Service abzulassen;
r) Abflussleitungen direkt auf dem Stellplatz zu installieren;
s) Gegenstände an Sanitär- oder Kücheneinrichtungen zu befestigen;
t) Veranden/Gazebos/Schirme direkt neben Mobilheimen anzubringen;
u) Gazebos/Schirme über 16 m² auf Stellplätzen aufzustellen;
v) Gazebos/Schirme in Gärten von Bungalow-Stellplätzen zu montieren;
w) Undurchlässige Bodenabdeckungen zu verwenden, außer kleine durchlässige Matten (<18 m²);
x) Gegenstände wie Fahrräder am Deichselrahmen zu befestigen.

ART. 13 DATENSCHUTZ

a) Aufgrund des Gesetzes D.Lgs. 196/2003 kann die Direktion keine Auskünfte über Gäste geben.

b) Die Rezeption wird Gäste nicht mehr über Lautsprecher mit Namen aufrufen, sondern nur über Stellplatznummern.

ART. 14 AUSSCHLUSS

a) Der Aufenthalt im Campingplatz setzt die vollständige Annahme des vorliegenden Reglements voraus.

b) Bei Verstößen kann die Direktion Maßnahmen bis hin zum Ausschluss ergreifen.

c) Die Direktion kann jederzeit Änderungen am Regelwerk vornehmen.

d) Reklamationen müssen der Rezeption gemeldet werden.

Wo wir sind

Via Isole Eolie SNC, Località Prato Ranieri 58022, Follonica (GR), Italy

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